Pflegegrade beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Pflegegrade beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Ohne anerkannten Pflegegrad keine Pflegekassenleistungen. Wer Unterstützung benötigt, muss einen Antrag stellen — doch viele wissen nicht wie. Hier erklären wir den gesamten Prozess verständlich und Schritt für Schritt.

Was ist ein Pflegegrad?

Deutschland kennt fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beschreiben. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag stellt man bei der zuständigen Pflegekasse — das ist automatisch die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Ein formloses Schreiben oder ein Anruf genügt, um den Prozess in Gang zu setzen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen zu entscheiden.

💡 Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich — Leistungen werden frühestens ab dem Antragsmonat gewährt, nicht rückwirkend. Im Zweifelsfall lieber zu früh beantragen und den Antrag später zurückziehen.

Schritt 2: Begutachtung durch den MDK

Nach dem Antrag schickt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) zur Begutachtung. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Aus dem Gesamtergebnis ergibt sich der Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung auf den Gutachtertermin ist entscheidend.

Schritt 3: Auf den Gutachtertermin vorbereiten

Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Hilfestellungen und deren Dauer festhalten. Legen Sie alle Arztbriefe, Befundberichte und Medikamentenlisten bereit. Wenn möglich, sollte eine vertraute Person beim Termin anwesend sein — sie kann wichtige Ergänzungen liefern und dem Betroffenen Sicherheit geben.

Was tun bei einem ablehnenden Bescheid?

Stimmt das Ergebnis nicht mit der tatsächlichen Situation überein, kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Viele Widersprüche sind erfolgreich — holen Sie im Zweifel rechtliche Beratung beim VdK oder Sozialverband ein. Diese Beratung ist oft kostenlos für Mitglieder.

Überblick: Leistungen je Pflegegrad

PflegegradPflegegeld (häuslich)Pflegesachleistung
PG 1125 €
PG 2332 €761 €
PG 3573 €1.432 €
PG 4765 €1.778 €
PG 5947 €2.200 €
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