
Pflegegeld: Geld für häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlich engagierten Pflegepersonen versorgt werden. Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden — es ist eine Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen.
Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege auf Kosten der Kasse
Pflegesachleistungen finanzieren ambulante Pflegedienste direkt. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab — der Pflegebedürftige erhält professionelle Pflege, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Die Leistungsbeträge sind je nach Pflegegrad gestaffelt und höher als beim Pflegegeld.
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Alltagshilfe
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Entlastungsangebote genutzt werden: Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können auf das nächste Halbjahr übertragen werden.
Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt
Wenn die Pflegeperson krank wird, Urlaub macht oder aus anderen Gründen ausfällt, springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro jährlich für eine Ersatzpflege — durch professionelle Dienste, aber auch durch Nachbarn oder Bekannte (allerdings mit eingeschränktem Budget).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für den Umbau der Wohnung — Haltegriffe, Duschsitz, Türverbreiterung, Treppenlift — zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt erhöht sich der Betrag. Beantragen Sie die Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahme.
Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — werden mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator werden geliehen oder mit einem Eigenanteil von 10 % bezuschusst.