Pflegegeld und Pflegekassenleistungen: Was steht Ihnen zu?

Pflegegeld und Pflegekassenleistungen: Was steht Ihnen zu?
Die Pflegekasse zahlt deutlich mehr als die meisten wissen. Pflegegeld ist nur eine von vielen Leistungen — Sachleistungen, Entlastungsbudget, Wohnungsanpassung und vieles mehr stehen Pflegebedürftigen zu. Wer informiert ist, holt mehr heraus.

Pflegegeld: Geld für häusliche Pflege durch Angehörige

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlich engagierten Pflegepersonen versorgt werden. Das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden — es ist eine Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen.

Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege auf Kosten der Kasse

Pflegesachleistungen finanzieren ambulante Pflegedienste direkt. Der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab — der Pflegebedürftige erhält professionelle Pflege, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen. Die Leistungsbeträge sind je nach Pflegegrad gestaffelt und höher als beim Pflegegeld.

💡 Tipp: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden — zum Beispiel 50 % Sachleistung und 50 % Pflegegeld. Das nennt sich Kombinationsleistung und ist für viele Familien die flexibelste Lösung.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Alltagshilfe

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Entlastungsangebote genutzt werden: Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge können auf das nächste Halbjahr übertragen werden.

Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson ausfällt

Wenn die Pflegeperson krank wird, Urlaub macht oder aus anderen Gründen ausfällt, springt die Verhinderungspflege ein. Die Pflegekasse zahlt bis zu 1.612 Euro jährlich für eine Ersatzpflege — durch professionelle Dienste, aber auch durch Nachbarn oder Bekannte (allerdings mit eingeschränktem Budget).

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für den Umbau der Wohnung — Haltegriffe, Duschsitz, Türverbreiterung, Treppenlift — zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt erhöht sich der Betrag. Beantragen Sie die Kostenübernahme vor Beginn der Maßnahme.

Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — werden mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollstuhl oder Rollator werden geliehen oder mit einem Eigenanteil von 10 % bezuschusst.

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